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Coverdesigns können ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt sein. Voraussetzung ist eine ausreichende Schöpfungstiefe. Um den Urheberschutz im Ernstfall auch durchsetzen zu können, ist eine Beweissicherung des Schöpfungszeitpunktes hilfreich.
Für derartige Beweisssicherungen empfehlen Experten die notarielle Hinterlegung.
Zu beachten ist, dass nicht jedes Design durch das Urheberrecht geschützt wird. Eine einfache schwarze Fläche kann z.B. ein einzigartiges Design darstellen, mangels Schöpfungstiefe aber trotzdem nicht unter das Urheberrecht fallen.
Designer können aus diesem Grund auf das Geschmacksmuster zurückgreifen. Dieses Schutzrecht, manchmal als "kleine Schwester des Urheberrechts" bezeichnet, greift bereits, wenn "Eigenart" und Neuheit vorhanden sind. Geschmacksmuster können beim Bundespatentamt angemeldet und auf maximal 25 Jahre verlängert werden. Die Anmeldung ist kostenpflichtig.