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In vielen Situation fällt einem erst später ein, dass man ein Gesprächprotokoll hätte anfertigen sollen. Manchmal ergeben sich noch Änderungen an einem Gesprächsprotokoll und aus Zeitgründen wird das Protokoll dann nicht unterschrieben.
Einseitig angefertigte und bestätigte Gesprächsprotokolle bezeichnet man als Gedächnisprotokolle.
Viele Menschen verlassen sich auf die Beweiskraft von Zeugenaussagen. Wenn bestimmte Vereinbarungen getroffen aber nicht eingehalten werden, kann man immer noch als Zeuge aussagen, so die Mär.
Tatsächlich kann man grundsätzlich nicht als Zeuge aussagen, wenn man selbst Kläger ist. Doch selbst wenn Freunde anwesend waren und in die Zeugenrolle schlüpfen können, muss das für Sie nicht vorteilhaft sein. Über die zweifelhafte Beweiskraft von Zeugenaussagen gibt es diverse Ausführungen, z.B. hier und hier. An dieser Stelle finden Sie einen Test, der Ihnen selbst einen guten Eindruck von fragwürdigen Aussagekraft eines Augenzeugen vermittelt.
Gedächnisprotokolle bieten eine Lösung aus diesem Dilemma.
Zusätzlich zu den Schwächen bei der Wahrnehmung verlieren Zeugenaussagen durch den Zeitablauf an Wert. Erinnerung erfolgt nur zum Teil in realen Bildern. Würde sämtliche Erinnerung 1-zu-1 erfolgen, wären unsere Köpfe bereits "verstopft".
Statt dessen erfolgt Erinnerung auf dem Wege der Rekonstruktion. Während wir erinnern, konstruiert unser Gehirn das Geschehen aus einigen gespeicherten Bilder und Ankerpunkten. Unsere Erinnerung eines Geschehens wird deshalb niemals so detailgenau sein, wie wir glauben. Viele Details wurden hinzugedacht, weil sie plausibel sind und den Vorgang "erinnerbarer" machen.
Je länger das Ereignis zurück liegt, desto mehr drohen Realität und Erinnerung voneinander abzuweichen. Vor Gericht wird natürlich versucht, Wahrheit und Dichtung in Zeugenaussagen voneinander zu trennen. Z.B. scheint es wenig glaubwürdig, wenn sich jemand an den exakten Wortlaut eines Gesprächs, das vor 12 Monaten geführt wurde, erinnern kann aber nicht an den exakten Wortlaut eines Gesprächs vom vorherigen Tage.
Manche führen Tagebuch, doch im Geschäftsleben ist das nicht unbedingt die beste Form der verlustfreien Dokumentation. Man möchte nicht sein Leben offen legen, nur um einen Gesprächsverlauf zu dokumentieren. Aus dieser Überlegung heraus sind Gedächnisprotokolle entstanden.
In einem Gedächnisprotokoll dokumentieren Sie
Ihre Erinnerung einer bestimmten Handlung bzw. eines bestimmten Gesprächs.
Mit Hilfe dieses Protokolles können Sie auch noch nach Jahren Ihre exakte ursprüngliche Erinnerung wiedergeben, nicht gefährdet durch Verfälschungen im Zeitablauf.
Die Beweiskraft eines Gedächnisprotokolls schöpft sich daraus, dass dieses Dokument möglichst zeitnah nach dem Ereignis erstellt wurde. Darum kommt dem Nachweis des Erstellungsdatums eine zentrale Rolle zu.
Wenn Sie selbst die Erstellung und Lagerung des Dokuments übernehmen, haben Sie über eine sehr langen Zeitraum die Möglichkeit, dieses Protokoll zu manipulieren. Unabhängig davon, ob es für Sie sinnvoll wäre, schmälert diese Möglichkeit die Aussagekraft des Protokolls, was Ihre Gegenseite ausnutzen kann. Auch der Versand in einem "Einschreiben an sich selbst" ist nicht zu empfehlen aus weitgehend bekannten Gründen.
Die nachweisbar manipulationsfreie Archivierung Ihres Gedächnisprotokolls erreichen Sie durch die Hinterlegung bei einem Notar.
Der Notar erstellt zu der Hinterlegung Ihres Gedächnisprotokolls eine notarielle Urkunde. Diese Urkunde ist Bestandteil der notariellen Urkundenrolle, welche staatlicher Aufsicht unterliegt.
Manipulationen an notariellen Urkunden sind nach üblicher Auffassung ausgeschlossen. Es gelten dieselben Standards wie für notariell abgefasste Testamente, notarielle Grundstücksverträge, notarielle Firmenverträge, etc.
Durch die zeitnahe notarielle Hinterlegung des Gedächnisprotokolls entgehen Sie dem Argument der Manipulierbarkeit und können das gesamte Beweisgewicht des Protokolls für sich nutzen.
Die gängige Vorstellung von einer notariellen Hinterlegung umfasst wochenlange Terminierung, zeitraubende Sitzungen beim Notar und erhebliche Kosten. Diese Vorstellung ist nicht mehr länger korrekt.
Bereits seit 2006 gibt es einen Anbieter, die notarielle Hinterlegung für Sie maximal vereinfacht und auch noch die Kosten reduziert. Dieser Online-Service heißt PriorMart.com.
PriorMart ist ein Dienstleister, der zwischen Ihnen und dem Notar agiert und Ihnen dadurch Aufwand abnimmt. Sie laden Ihr Gedächnisprotokoll als Datei durch eine verschlüsselte Verbindung hoch - alles weitere erledigt PriorMart für Sie.
PriorMart
Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Versand der Priorität (vorerst) zu verzichten, Sie können dieses Dokument nämlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt anfordern. Die Kosten sinken dann auf 29,90 EUR.
Im Gedächnisprotokoll wurden Angelegenheiten im Wert von 1.000en Euros besprochen?
Dann sparen Sie nicht an €29,90!
Lesen Sie mehr über die richtige Anwendung von Gesprächsprotokollen.
Eine notarielle Hinterlegung kann nicht rückwirkend geändert werden. Spätere Änderungen erfordern jeweils neue Hinterlegungen. PriorMart hält für Sie Rabatt-Angebote bereit, mit denen fortlaufende notarielle Hinterlegungen zu günstigen Preisen möglich sind.
Eine notarielle Hinterlegung ersetzt auch nicht die anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie kann Ihnen als Basisschutz dienen und Ihr Risiko im Vorfeld mindern. Sobald jedoch ein Fall auftritt und rechtliche Schritte unternommen werden müssen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines im Wettbewerbsrecht bewanderten Anwalts. Es gibt viele Kniffe und Sonderfälle, deren Kenntnis für Ihren Fall wichtig sein kann. Und schon früh werden die Weichen gesetzt, nach denen Ihr Fall auf die Erfolgs- oder Verliererspur geführt wird. Übrigens ist die anwaltliche Beratung günstiger als Sie denken. Fragen Sie einfach, das kostet Sie gar nichts.