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Vorab: In den USA können Geschäftsideen patentiert werden, in Deutschland nicht. Vermutlich ist die deutsche Lösung sogar die bessere. Gleichwohl stehen auch Gründer in Deutschland nicht ohne Schutz da. Man muss nur wissen, wie es geht.
Bürokraten, Investoren und erfolgreiche Unternehmen haben eines gemeinsam - sie belächeln die Fragen von Gründern nach dem Schutz Ihrer Geschäftskonzepte und betonen, dass erst die gelungene Umsetzung einen Erfolg ausmacht. Meist folgt der Nachsatz, "ich habe selbst soviele Ideen, warum sollte ich Ideen klauen?". Nun, Gegenfrage: "Wenn jemand schon sehr viel Geld hat, warum sollte er noch mehr wollen?"
Dier Praxis zeigt sowohl, dass reiche und abgesicherte Menschen trotzdem (oft) noch mehr Geld möchten als auch dass Ideen gern übernommen und als die eigenen ausgegeben werden. Beispiele finden sich mit einfacher Google-Suche und auch hier, hier oder hier.
Die Liste der Beispiele wäre noch sehr viel länger, wenn nicht die Behauptung eines Ideenklaus im gewerblichen Bereich sehr schnell teure Abmahnungen und Unterlassungsverpflichtingen nach sich ziehen würde. In 99% aller Fälle lässt sich der Ideenklau nämlich nicht beweisen und eine entsprechende Äußerung kann dann als Verleumdung bzw. geschäftsschädigende Äußerung gewertet werden.
So beisst sich also die Katze in den Schwanz: Da Ideenklau nicht bewiesen werden kann, darf er nicht öffentlich gemacht werden - dass nur wenige Beispiele öffentlich sind, dient als Beweis für einen nicht existenten Ideenklau. Hinzu kommt, dass bei der erfolgreichen Umsetzung einer geklauten Geschäftsidee viele auf den Gewinnerzug aufspringen und den Initialakt des Ideenklaus erfolgreich verdrängen.
Wichtigstes Hilfsmittel für Gründer ist das Wettbewerbsrecht. Dieses regelt den fairen Umgang im Markt und kann auch zum Schutz von Geschäftskonzepten herangezogen werden. U.a. regelt das Wettbewerbsrecht in §17:
"...
(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch
a) Anwendung technischer Mittel,
b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder
c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,
unbefugt verschafft oder sichert oder2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig handelt,
2. bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder
3. eine Verwertung nach Absatz 2 Nr. 2 im Ausland selbst vornimmt.(5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
..."
Erfasst werden hierin kaufmännische und technische geheim zu haltende Tatsachen, speziell Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Damit ein Geschäftskonzept (oder eine Geschäftsidee) ein Geschäftsgeheimnis darstellt, muss es folgende Kriterien erfüllen:
Sobald Sie ein Geschäftskonzept in die Praxis umgesetzt haben, ist es anderen zugänglich und der Wille zur Geheimhaltung ist nicht mehr erkennbar. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet "nur" noch die Qualität Ihrer Execution, also Ihrer Fähigkeit, aus einem Geschäftskonzept auch einen Geschäftserfolg zu machen.
Ihre Chancen bei der Umsetzung zu steigen mit der Qualität Ihrer Vorbereitung. Diese Vorbereitung kann nur bedingt im verschlossenen Kämmerchen stattfinden. Expertengespräche, Partnersuche, Verhandlungen mit Investoren, Markttests, Umfragen, Analysen, Prototyperstellung, etc. pp. können und sollen vor dem Start Ihres Unternehmens stattfinden.
Ohne externe Hilfe laufen Sie Gefahr, eine gute Geschäftsidee durch eine schlechte Umsetzung zu zerstören. Die Folgen sind für Sie noch schlechter als die Folgen eines Ideenklaus, da Sie bereits Zeit und Geld in die Umsetzung investiert haben. Zu guter Vorbereitung gibt es für Sie keine Alternative.
Exkurs: Gute Vorbereitung und "Time-to-market"
Als Gründer stehen Sie im Wettbewerb mit Tausenden anderen Personen auf der Suche nach lukrativen Geschäftskonzepten. Es kann deshalb sein, dass Sie nicht der einzige sind, der aufIhre spezielle Geschäftsidee gekommen ist. Wenn Sie für die Vorbereitung zu lange brauchen, besteht das Risiko, dass ein anderer schneller auf den Markt tritt. Besonders bei netzwerkbasierten Geschäftskonzepten kann die sogenannte time-to-market entscheidend sein.
Ein Beispiel: Myvideo.de startete nach nur 3 Monaten Entwicklungszeit mit einer technisch verbesserungswürdigen Plattform und war damit das erste deutsche Videoportal. Sevenload.de startete einen Monat später nach insgesamt 13 Monaten Entwicklungszeit mit einer technisch ausgereiften Plattform. Heute ist MyVideo dem Wettbewerber Sevenload meilenweit voraus. (Hätte Sevenload die Entwicklung ebenfalls nach 3 Monaten abgeschlossen, wäre der Start sogar noch vor dem US-Vorbild YouTube.com erfolgt.)
Ein Gegenbeispiel: Friendster.com, die "Mutter aller Social Communities", startete Jahre vor Facebook und liegt doch heute deutlich hinter dem Nachzügler. Was hatte Facebook, was Friendster nicht hatte? Ein ausgereiftes Konzept. Weniger ist mehr, klare Strukturen und eine virale Wachstumsstrategie, die konsequent durchgesetzt wurde.
Das Geschäftskonzept entscheidet sehr wohl über den Erfolg und sollte weit über die time-to-market gestellt werden. Mit einem überragenden Konzept, kann auch bei einem späteren Markteintritt der Erfolg erreicht werden.
Im Falle von MyVideo/Sevenload verfügte MyVideo bereits über ein ausgefeiltes Geschäftskonzept (welches dem Konzept von YouTube haargenau ähnelte). Me-too-Gründer können auf technische Perfektion verzichten, zum Start müssen vor allem die "Hygienefaktoren" gegeben sein.
Innovative Gründer müssen dagegen ihren Fokus auf die Perfektion des Geschäftskonzeptes legen, denn darin liegt ihr späterer Erfolg begründet.
Das Wettbewerbsrecht gibt Ihnen die Mittel in die Hand, um Ihr Geschäftskonzept auszureifen, ohne dass es vogelfrei durch die Branchenköpfe schwirrt.
Auf die üblichen Tipps ("gesunder Menschenverstand", "Bauchgefühl") verzichten wir an dieser Stelle. Statt dessen zeigen wir einen Weg, der vielleicht nicht der einzige Weg ist, aber dennoch ein gangbarer.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, stets den Überblick zu behalten über die Personen, denen Sie Zugang zum Geschäftskonzept (auch in Teilen) gewährt haben.
Empfangsbestätigungen, Gesprächsprotokolle und Gedächnisprotokolle unterstützen Sie bei späteren Argumentation, mit der Sie einen erfolgten Konzeptklau nachweisen können. Um den Vorwurf zu vermeiden, erst später "Beweise fingiert" zu haben, sollten Sie auch diese Dokumente durch notarielle Hinterlegung absichern.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass diese Maßnahmen vorrangig zur Vermeidung von Ideenklau dienen. Durch die vorgenannten Schritte vermitteln Sie Ihrem Umfeld, dass Sie auf die vertrauliche Behandlung explizit Wert legen und dass Sie Maßnahmen ergriffen haben, mit denen Sie Vertrauensmißbrauch juristisch ahnden KÖNNEN.
Es gibt keinen Automatismus, der Ihnen bei einem beweisbaren Ideenklau direkte Zahlungen auf's Konto leitet. Die Entscheidung, rechtliche Schritte einzuleiten, bedarf stets einer Einzelabwägung, wobei Streitwert, Prozesskosten/-dauer, persönliche Präferenzen und aktuelle Urteile eine Rolle spielen werden.
Ein Patent kostet 1.000e Euros, ein Gebrauchsmuster kostet 100e Euros, eine notarielle Hinterlegung kostet genau 49 Euro, zumindest bei Nutzung des Online-Service PriorMart.com.
PriorMart ist ein Dienstleister, der zwischen Ihnen und dem Notar agiert und Ihnen dadurch Aufwand abnimmt. Sie laden Ihr Geschäftskonzept als Datei bei PriorMart hoch und alles weitere erledigt PriorMart für Sie.
PriorMart
Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Versand der Priorität (vorerst) zu verzichten, Sie können dieses Dokument nämlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt anfordern. Die Kosten sinken dann auf 29,90 EUR.
Sie möchten mit Ihrem Geschäftskonzept Millionär werden?
Dann sparen Sie nicht an €29,90!
Da bei Änderungen Ihres Geschäftskonzeptes jeweils eine neue notarielle Hinterlegung erforderlich ist, benötigen die meisten Gründer mehr als eine notarielle Hinterlegung. Die Kosten sind dennoch überschaubar.
Gut geignet für diese Zwecke ist das "Individual Paket" der PriorMart AG. Enthalten sind 12 notarielle Hinterlegung (davon die erste inklusive Versand), die Sie innerhalb eines Jahres zu beliebigen Zeitpunkten auslösen können. Praktisch möglich sind regelmäßige monatliche Hinterlegungen Ihres gesamten Entwicklungsstandes inkl. Konzept, Änderungs- und Gesprächsprotokolle. Bis 100 MB pro Hinterlegung bieten Platz für erhebliche Datenmengen. Achten Sie darauf, keine exotischen Dateiformate zu verwenden sondern Standardformate wie pdf, jpg und txt. Mehrere Dateien können Sie zu einer Archivdatei (zip|rar) zusammenfassen.
Wenn Sie das Individual Paket der PriorMart AG nutzen möchten, können Sie mit der Eingabe des Gutschein-Codes 'NOTHINT-GRU-09' die erste Hinterlegung kostenfrei nutzen. Sie erhalten eine Gutschrift über €25,00.
Wenn Sie häufiger als einmal pro Monat aktuelle Änderungen notariell hinterlegen müssen, prüfen Sie das "Business Paket".
Eine notarielle Hinterlegung ist nicht geeignet, einen Firmennamen oder Markennamen zu schützen. Schutz ist hier durch die reale Verwendung einer Firmierung/Marke oder durch die Anmeldung als Marke beim Patent- und Markenamt möglich. Durch die notarielle Hinterlegung eines Namens können Sie lediglich den frühsten Zeitpunkt nachweisen, an dem Ihnen die Idee zu diesem Namen gekommen ist. Aus dieser Priorität können Sie jedoch keine Schutzrechte ableiten, weshalb der Nachweis eher moralischer Natur ist.
Eine notarielle Hinterlegung kann auch nicht rückwirkend geändert werden. Spätere Änderungen erfordern jeweils neue Hinterlegungen. PriorMart hält für Sie Rabatt-Angebote bereit, mit denen fortlaufende notarielle Hinterlegungen zu günstigen Preisen möglich sind.
Eine notarielle Hinterlegung ersetzt auch nicht die anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie kann Ihnen als Basisschutz dienen und Ihr Risiko im Vorfeld mindern. Sobald jedoch ein Fall auftritt und rechtliche Schritte unternommen werden müssen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines im Wettbewerbsrecht bewanderten Anwalts. Es gibt viele Kniffe und Sonderfälle, deren Kenntnis für Ihren Fall wichtig sein kann. Und schon früh werden die Weichen gesetzt, nach denen Ihr Fall auf die Erfolgs- oder Verliererspur geführt wird. Übrigens ist die anwaltliche Beratung günstiger als Sie denken. Fragen Sie einfach, das kostet Sie gar nichts.