Wären Sie nicht wütend, wenn jemand Ihre Ideen als seine eigenen ausgibt?


Notarielle Hinterlegung, Copyright für Musiker


Täglich entstehen großartige Songs. Nur die wenigsten erreichen je unser Ohr. Der Großteil schlummert auf Demos und privaten Festplatten, ohne dass er je ein Massenpublikum erreicht. Unter den wenigen Songs, die die Aufmerksamkeitsschwelle überspringen, finden sich bei näherer Betrachtung keineswegs die kreativsten Musikstücke wieder. Äußerst gering ist die Zahl der erfolgreichen Musiker, die neben dem Talent als Entertainer und Selbstdarsteller auch musikalische Ausnahmebegabungen mitbringen. In vielen Fällen überwiegen die ersten beiden Punkte.

Tatsächlich kommt es oft genug vor, dass großartige Stücke von den Labels abgelehnt werden, ohne dass sie je gehört wurden. Skurril wird es jedoch, wenn diese Künstler später doch unter Vertrag genommen werden und zwar ebenfalls ohne dass die Stücke je komplett gehört wurden. Dies ist durchaus realistisch, insofern es dem Künstler in der Zwischenzeit gelungen ist, Bekanntheit zu erlangen und sich einen Ruf aufzubauen. Das eigentliche Musikwerk wird im Musikbusiness zum Beiwerk, über den Erfolg beim Massenpublikum entscheiden meist Faktoren, die nichts mit der Musik zu tun haben und Faktoren, die sich dem Einfluss des Musikers entziehen, wie z.B. Trends und Superstars.

Unter diesen Umständen verwundert es nicht, dass "Musikklau" und "Ideenklau" in der Musikbranche ein alltägliches Vorkommnis ist und es auch an prominenten Fällen nicht mangelt. Wenn fast alle Voraussetzungen für kommerziellen Erfolg gegeben sind und es "lediglich" an musikalischer Kreativität mangelt, liegt es nahe, sich aus dem reichhaltigen Fundus unaufgefordert eingesandter oder im Internet frei verfügbarer Musikstücke zu bedienen. Ein geniales Musikstück kann womöglich auch von einer unbegabten Person interpretiert werden, moderne Technik macht dieses Wunder möglich. Die nicht ins Profil passende Persönlichkeit eines genialen Musikers "kommerztauglich" zu schleifen, ist deutlich aufwändiger und mit einem viel höheren Risiko behaftet.

Außerdem kommt das bestehende Urheberrecht dieser Strategie entgegen. Im deutschen Urheberrecht ist für Musikwerke keine Registrierung vorgesehen, der Urheberschutz gilt automatisch ab dem Zeitpunkt der Werksschöpfung. Was zunächst wie ein Vorteil klingt, erweist sich in der Praxis oft als Bumerang. Wurde ein Musikstück von einem Dritten als dessen Werk ausgegeben, fällt es ohne jegliche Registrierung schwer, die frühere Urheberschaft zu beweisen. Eigene Datensicherungen, Erinnerungen von Freunden oder Einschreiben an sich selbst können von geschickten Anwälten oft leicht entkräftet werden.

Ohne die Fähigkeit zum Beweis der eigenen Urheberschaft ist es jedoch kaum möglich, die Rechte aus dem Urheberrecht durchzusetzen. Generell gilt im Urheberrecht die sogenannte Urhebervermutung. Demnach gilt derjenige als Urheber, der auf dem Werk als Urheber angegeben wurde. Bei einem signierten Bild kann das funktionieren, bei einer mp3-Datei stößt dieses System an seine Grenzen. Wenn der Plagiator nicht so nachlässig (oder so ehrlich) ist, den tatsächlichen Urheber zu benennen, wird sich auf Basis der Urhebervermutung eher die Urheberschaft des Plagiators als die des wahren Urhebers ableiten lassen. Auch aus diesem Grund sind belastbare Beweise der Urheberschaft äußerst wichtig.

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Ist die notarielle Hinterlegung der sicherste Nachweis für Musiker?

Durch die Hinterlegung eines Musikwerkes bei einem Notar erhalten Sie eine notarielle Urkunde, in welcher Ihr Werk, Sie als Urheber und der exakte Zeitpunkt der Hinterlegung notiert sind. Oft wird diese Priorität ergänzt durch Ihre eidesstattliche Erklärung, tatsächlich der Urheber zu sein. Dieser zweite Teil kann jedoch auch später nachgeholt werden, die eidesstattliche Erklärung ist nicht zeitkritisch.

Wesentlich ist die Beurkundung des Zeitpunktes, an dem das exakt beschriebene Werk in Ihrem Besitz war. Da es für jede Kopie zunächst ein Original geben muss, ist nur der Urheber des Originals in der Lage, die früheste Priorität zu erschaffen. Wer die früheste Priorität besitzt, kann diese also zum Nachweis der eigenen Urheberschaft ins Feld führen.

Natürlich wird im Streitfall die Gegenseite versuchen, diese Argumentation zu stören. Generell gibt es im Streitfall oft nur zwei Möglichkeiten für ertappte Plagiatoren, sich herauszuwinden.

A) Es wird bestritten, dass die Urheberwerke identisch bzw. ausreichend ähnlich sind. Dann wären es zwei unterschiedliche Werke, für die separate Urheberrechte existieren. Diese Option wird gern genutzt, da in der Tat der Übergang von der "Inspiration" zum Plagiat fließend ist und vermutlich Millionen Songs anderen Songs ähnlich sind, ohne deshalb ein Plagiat zu sein. Fälle, die vor Gericht landen, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar und meist ist in diesen Fällen die Identität der beklagten Werke sowohl für Laien als auch für Experten unbestritten.

B) Aussichtsreicher scheint oft, die Urheberschaft des Klägers zu bestreiten. Hier befindet sich so dann der Kläger in der Beweispflicht (s.o.). Schwache Beweise werden in dieser Phase der Auseinandersetzung scharf angegriffen und das nicht selten erfolgreich. Mal angenommen, Sie haben Ihren Song auf CD gebrannt und per Einschreiben an sich selbst verschickt - können Sie später noch beweisen, dass Sie das Einschreiben nicht geöffnet verschickt haben? Mal angenommen, Ihre Kumpels saßen häufig auf der Couch, während Sie an Songs feilten - können Sie später noch beweisen, dass es tatsächlich genau die bestrittenen Songs waren und nicht andere?

In Urheberrechtsprozessen geht es oft um sehr viel Geld und entsprechend hoch ist die Motivation der Gegenseite, jedes Detail auszudiskutieren. Da es sich bei der Gegenseite oft um erfolgreiche Musiker oder deren Labels handelt, sind dort auch die Mittel vorhanden, jahrelang andauernde Prozesse zu finanzieren. Schwache Urhebernachweise sind ein willkommenes Detail für denjenigen, der eine solche Prozessverlängerung aus taktischen Gründen befürwortet. Ihnen verursachen solche schwachen Beweise nur Kosten und Risiken.

Unter den zahlreichen kursierenden Tipps und Angeboten zum Nachweis der Urheberschaft existiert nach aktuellem Kenntnisstand nur eine einzige Methode, die durch eine staatliche Autorität abgesichert ist und zwar handelt es sich um die notarielle Hinterlegung. Nimmt eine Privatperson Ihr Werk in ein "Register" auf, so unterliegt dieses selbsternannte "Register" keinerlei staatlicher Kontrolle. Die Privatperson kann das Register jederzeit modifizieren oder neu schreiben.

Ein Notar kann das nicht. Jede Urkunde des Notars wird Bestandteil der notariellen Urkundenrolle, welche wiederum bei Vollnotaren regelmäßigen Kontrollen durch Kammerinstanzen unterliegt. Manipulationen sind für Notare kaum möglich. Zudem unterliegen Notare einem besonderen Berufskodex, der ihre besondere Verantwortung als beglaubigende Instanz im deutschen Rechtssystem berücksichtigt. Notare verfügen über eine ähnlich hohe juristische Qualifikation wie Richter, die ausgefertigten Urkunden sind daher auch rechtlich kompetent.

Wenn Sie über eine notarielle Priorität verfügen, hat Ihre Gegenseite genauso wenige Möglichkeiten, diese anzuzweifeln, wie bei einem notariell verfassten Testament oder einem notariell geschlossenen Grundstücksvertrag. Zudem können Urkunde deutscher Notare weltweit eingesetzt werden.

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Wann sollten Musiker ihre Songs notariell hinterlegen?

Grundsätzlich gilt - so früh wie möglich.

Die meisten Musiker denken erst dann an den Schutz der eigenen Werke, wenn sie kurz vor einer Veröffentlichung oder Präsentation stehen. "Übliche" notarielle Hinterlegungen können in so kurzer Zeit meist nicht mehr durchgeführt werden, schließlich müssen Sie erst einen Termin bei einem Notar vereinbaren und alles vorbereiten. Glücklicherweise gibt es den Online-Service www.PriorMart.com/de, welcher rechtlich belastbare Urhebernachweise mit notarieller Hinterlegung rund um die Uhr innerhalb weniger Minuten ermöglicht. So sind starke Beweise auch für Spätentschlossene möglich.

Tatsächlich sollten Prioritätssicherungen jedoch viel früher stattfinden, um ihre größtmögliche Wirkung zu entfalten. Bedenken Sie, dass zwischen dem Schöpfungszeitpunkt eines Werkes und dessen Veröffentlichung oft eine erhebliche Zeitspanne liegen kann. Während dieser Zeit sind Sie theoretisch durch das Urheberrecht geschützt, es gilt automatisch ab dem Schöpfungszeitpunkt. Praktisch fehlt Ihnen jedoch während dieser gesamten Dauer ein belastbarer Prioritätsnachweis. Sie arbeiten also praktisch ungeschützt und sind zur Geheimniskrämerei verdammt.

Ein Album fertigzustellen kann manchmal Jahre dauern. Womöglich sind Sie in der Zwischenzeit sogar schon mit einem Ihrer jetzigen Bandkollegen verstritten. In dieser Situation kann ein fehlender Urhebernachweis zum Genickbrecher werden. Es steht Wort gegen Wort und anstelle der erhofften Schecks wartet im Briefkasten nur die Post von Anwälten, die Ihnen das eigene Werk aberkennen wollen.

Es ist auch kaum noch zeitgemäß, mit der Veröffentlichung eines Songs bis zur Fertigstellung des kompletten Albums zu warten. Die Halbwertzeit eines erfolgreichen Trends verkürzt sich immer weiter und ein paar Monate später kann Ihr heute großartiger Song schon völlig out-of-date sein.

Die Kreation neuer Songideen, die Fertigstellung des Songs, die notarielle Hinterlegung des Songs und dessen Veröffentlichung müssen in immer schnelleren Zyklen stattfinden.

Glücklicherweise müssen notarielle Hinterlegungen heute nicht mehr so langwierig vorbereitet werden, wie dies früher einmal der Fall war und auch die Kosten sind erheblich gesunken. Maßgeblich vorangetrieben wurde diese Entwicklung durch den Online-Service PriorMart, der im Jahr 2006 erstmals die Übertragung von Musikwerken zur notariellen Hinterlegung direkt als Datei ermöglichte. Unter der Internetadresse www.PriorMart.com/de können Musiker seither zu jeder Tages- und Nachtzeit Songs digital hochladen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und sofort mit dem Abschluß des Uploadvorgangs erhalten die Songdateien einen rechtswirksamen Zeitstempel. PriorMart übernimmt alle weitere Formalitäten für den Musiker, erstellt die Papierdokumente und archiviert die Datei in einem redundanten Archivierungszentrum und führt dann tatsächlich und formell anerkannt die notarielle Hinterlegung des Songs bei einem zugelassenen Vollnotar durch.

Einfachste Handhabung und maximaler Schutz werden kombiniert mit musikerfreundlichen Preisen. Für die Hinterlegung eines kompletten Albums inkl. Postversand der notariellen Priorität und professioneller Archivierung für fünf Jahre fallen nicht mehr als €49,00 inkl. Mwst. an. Doch es geht noch günstiger.

Um Ihre Songs wirklich zeitnah und frühzeitig notariell zu hinterlegen, sollten Sie auf eines der Paketangebote zurückgreifen. Für €24,58 pro Hinterlegung erhalten Sie innerhalb eines Jahres zwölf Hinterlegungen, die Sie zeitlich frei einteilen können. Pro Hinterlegung können Sie bis zu 100 MB hochladen. Sie können Songideen, fertige Songs, überarbeitete Songs, Texte, Coverdesigns usw. beliebig mischen und zu einer Hinrterlegung zusammenfassen. Stets inklusive ist die Archivierung der hinterlegten Dateien.

Anstelle hektischer und im Vergleich teurerer Schutzaktivitäten kurz vor der Veröffentlichung können Sie mit diesem Angebot ("Individual Paket") einmal pro Monat Ihren kompletten Arbeitsstand durch notarielle Hinterlegung sichern. Sie erhalten nicht nur die einmalige Priorität für ein fertiges Werk sondern mehrere Prioritäten für den gesamten Schöpfungsprozess.

So früh wie möglich Werke notariell zu hinterlegen ist mit dem PriorMart-Service kein theoretischer Wunschtraum mehr sondern eine machbare und für jeden erschwingliche Realität. Ihr Aufwand ist minimal.

Ohnehin sollte mindestens einmal pro Monat ein Backup der neuen und veränderten Arbeitsdateien erstellt werden. Diese Archivdatei (z.B. zip) laden Sie durch das Online-Interface der PriorMart AG hoch. Mehr Arbeit fällt für Sie nicht an. Sie haben frühstmögliche Prioritäten für Ihre Werke, sind gegen Datenverlust geschützt und müssen nichts weiter tun, als einmal pro Monat einen Online-Upload zu starten. Denken Sie einmal darüber nach.

Wenn Sie das Individual Paket der PriorMart AG nutzen möchten, können Sie mit der Eingabe des Gutschein-Codes 'NOTHINT-MUS-09' die erste Hinterlegung kostenfrei nutzen. Sie erhalten eine Gutschrift über €25,00.

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Ist notariell hinterlegte Musik international geschützt?

Mit vielen Ländern der Welt existieren Abkommen zur gegenseitigen Anerkenntnis der nationalen Urheberrechte.

Zudem ähneln sich die Urheberrechtsgesetze der einzelnen Staaten besonders in dem Punkt des automatischen Schutzbeginns durch die Werksschöpfung. Sogar in den USA, wo viele vermuten, dass eine Registrierung des Urheberwerkes Voraussetzung für den Urheberschutz sei, ist dies nicht der Fall. Durch die Registrierung werden vielmehr Vorteile bei der rechtlichen Durchsetzung des dortigen Urheberrechts ("Copyright") geschaffen, was genau der deutschen Rechtslage entspricht.

Notarielle Urkunden aus Deutschland werden auf Basis des Haagener Abkommens in 69 Staten der Welt problemlos anerkannt, darunter die USA und China. In den nicht gelisteten Ländern sind Urkunden deutscher Notare ebenfalls schon häufig zur Anwendung gekommen, z.B. bei Erbschaften oder Grundstückskäufen.

 

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Was kann eine notarielle Hinterlegung nicht?

Eine notarielle Hinterlegung ist nicht geeignet, einen Künstlernamen oder den Titel eines Albums zu schützen. Schutz ist hier durch die Verwendung eines Namen, durch Anmeldung als Marke und ggf. durch die Anmeldung zum Titelschutz möglich. Durch die notarielle Hinterlegung eines Namens können Sie lediglich den frühsten Zeitpunkt nachweisen, an dem Ihnen die Idee zu diesem Namen gekommen ist. Im Gegensatz zu Musikwerken können Sie bei Namen aus dieser Priorität jedoch keine Schutzrechte wie z.B. das Urheberrecht geltend machen, weshalb der Nachweis eher moralischer Natur ist.

Eine notarielle Hinterlegung kann auch nicht rückwirkend geändert werden. Spätere Änderungen erfordern jeweils neue Hinterlegungen. PriorMart hält für Sie Rabatt-Angebote bereit, mit denen fortlaufende notarielle Hinterlegungen zu günstigen Preisen möglich sind.

Eine notarielle Hinterlegung ersetzt auch nicht die anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie kann Ihnen als Basisschutz dienen und Ihr Risiko im Vorfeld mindern. Sobald jedoch ein Fall auftritt und rechtliche Schritte unternommen werden müssen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines im Musikrecht bewanderten Anwalts. Es gibt viele Kniffe und Sonderfälle, deren Kenntnis für Ihren Fall wichtig sein kann. Und schon früh werden die Weichen gesetzt, nach denen Ihr Fall auf die Erfolgs- oder Verliererspur geführt wird. Übrigens ist die anwaltliche Beratung günstiger als Sie denken. Fragen Sie einfach, das kostet Sie gar nichts.

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Was sollten Musiker beim Notar hinterlegen?


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