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Musiktexte sind in der Regel durch das Urheberrecht geschützt. Dazu bedarf es keiner Registrierung, der Schutz entsteht automatisch zum Zeitpunkt der Schöpfung des Textes.
Geraten jedoch Musiker in Streit über die Urheberrechte, ist man mitunter gezwungen, diesen Schöpfungszeitpunkt nachzuweisen. "Wer hat's erfunden" kann zur entscheidenen Frage werden, deren Antwort Songwriter in der Praxis leider oft nicht belegen können.
Gute Kumpels werden zu Zeugenaussagen animiert oder alte Einschreiben an sich selbst zum Beweis vorgelegt. Vor Gericht machen diese "Beweise" nur wenig Eindruck, zu hoch ist die Manipulationsgefahr.
Überzeugend nachgewiesen wird der Schöpfungszeitpunktes eines kreativen Werkes durch die sogenannte notarielle Priorität. Ein Notar, im deutschen Rechtssystem zur Beglaubigung authorisiert, erstellt eine Urkunde, in welcher der exakte Hinterlegungszeitpunkt eines eindeutig beschriebenen Musiktextes beschrieben ist. Diese Urkunde wird Bestandteil der notariellen Urkundenrollen, spätere Manipulationen sind ausgeschlossen.
Notarielle Urkunden können auch international eingesetzt werden.