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In Deutschland gilt das Urheberrecht. Obwohl die Begriffe Copyright und Urheberrecht oft synonym verwendet werden, gilt das Copyright-Law der USA hierzulande nicht. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Urheberrecht und Copyright aber auch Gemeinsamkeiten. Eine wichtige Gemeinsamkeit ist folgende:
Sowohl das Copyright (USA) als auch das deutsche Urheberrecht treten automatisch zum Zeitpunkt der Schöpfung eines Werkes in Kraft. Es ist keine Registrierung erforderlich. Sie können also weder ein "Copyright beantragen" noch Ihr Urheberrecht verlieren, wenn Sie keine Registrierung durchführen.
In Deutschland wird gern darauf verwiesen, dass das Urheberrecht automatisch in Kraft tritt. Fälschlicherweise ziehen viele Menschen daraus den Schluß, dass eine Urheberregistrierung überflüssig sei. Dies ist jedoch ein Irrglaube.
Auch in den USA ist keine Copyright-Registrierung durch das Gesetz vorgeschrieben. Dennoch registrieren US-Urheber und Kreative aus der ganzen Welt freiwillig und kostenpflichtig zahlreiche Urheberwerke beim US-Copyright-Office.
Wer glaubt, dass all diese Urheber einfältig und überbesorgt wären, der irrt zum zweiten Mal. Im nächsten Absatz erfahren Sie, warum eine Copyright-Registrierung für Sie entscheidende Vorteile bewirken kann.
Stellen Sie sich bitte den folgenden Fall vor:
Ein Schriftsteller schreibt ein Theaterstück, das im Nachbarort aufgeführt werden soll. Alles läuft wie geplant, doch auf den Plaketen zur Ankündigung der Aufführung wurde der Schriftsteller nicht als Autor und Urheber genannt. Der Schriftsteller nahm dies gutmütig zur Kenntnis.
Das Theaterstück wurde ein Erfolg und von einem Theaterangestellten auf Video aufgezeichnet. Von diesem Video fertigte er Kopien und verkaufte sie. Der Schriftsteller wurde auch auf dem Video in keiner Weise als Urheber benannt. Er hatte auch nie eine Erlaubnis zur Aufzeichnung, Vervielfältigung und Veräußerung erteilt. Und er erhielt auch keine Vergütung.
Der Schriftsteller wusste, dass er "automatisch durch das Urheberrecht geschützt" wird, ab dem Zeitpunkt, an dem er das Theaterstück geschrieben hat. Er entschloss sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Gemeinsam mit seinem Anwalt verbot er den Vertrieb, forderte Entschädigung und Richtigstellung seiner Urheberschaft.
Doch die Videoverkäufer gaben nicht klein bei. Sie klagten ihrerseits und behaupteten, dass dem Schriftsteller gar keine Urheberrechte zustünden, weil er nämlich gar nicht der Urheber sei.
Damit hatte der Schriftsteller nicht gerechnet. Auf einmal wurde er zum Angeklagten.
Das Argument der Videoverkäufer wog schwerer als gedacht. Gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) gilt derjenige als Urheber, der auf dem Werk als Urheber vermerkt ist. Doch weder auf den Plakaten noch auf dem Video wurde auf den Schriftsteller hingewiesen.
Der Schriftsteller hatte aber noch seine Aufzeichnungen, auf denen das Theaterstück damals entstanden ist. Es waren handbeschriebene Seiten, eindeutig aus der Feder des Schriftstellers. Er legte diese Aufzeichnungen dem Gericht vor, um seine Urheberschaft zu beweisen.
Da folgte der nächste Schlag. "Warum", fragte das Gericht, "sollen wir glauben, dass Sie diese Aufzeichnungen wirklich vor einigen Jahren angefertigt haben und nicht erst gestern Nacht?"
Dem konnte der Schriftsteller keine Argumente mehr entgegensetzen. Der Prozess geriet zur Farce und der Schriftsteller ging als Verlierer nach Haus. Obwohl er doch automatisch durch das Urheberrecht geschützt war, konnte er sich vor Gericht nicht durchsetzen.
Sie glauben, bei dieser Schilderung handelt es sich um eine fiktive Geschichte? Keineswegs. Lesen Sie hier den kompletten Fall.
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei"
weiß der Volksmund. Natürlich sind Sie der Urheber Ihrer Werke aber können Sie es auch beweisen, wenn es ernst wird?
Die Registrierung eines Urheberwerkes dient genau diesem Zweck - Sie verbessern Ihre Beweislage. Dies gilt für die Registrierung beim US-Copyright-Office genauso wie bei einer Registrierung in Deutschland. Doch im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland kein staatliches Büro, dass diese Registrierungen entgegennimmt. Deshalb beschäftigen wir uns nun damit, welche Registrierung in Deutschland sinnvoll ist.
Bei jeder Art von Copyright Registrierung in Deutschland geht es im Kern um die Dokumentation des Schöpfungszeitpunktes eines Werkes, denn ab diesem Zeitpunkt können Sie den Schutz durch das Urheberrecht beanspruchen.
Schwache Beweise, eher Indizien, sind z.B. das "Einschreiben an sich selbst". "Fast kostenlos" soll der Poststempel auf dem verschlossenen Einschreiben als amtliches Datum anerkannt werden. Selbst wenn das gelingt - dieses Datum sagt nur etwas über das Versanddatum des Umschlags aus, jedoch nichts über den Inhalt.
Glauben Sie an die Wirksamkeit eines "Einschreibens an sich selbst"? Dann senden Sie bitte noch heute 10 unverschlossene Einschreiben an sich selbst. Mit diesem "Beweismittel" können Sie dann jedes Werk, das in der Zukunft erscheint, für sich beanspruchen. Einfach abschreiben, in den Umschlag, fertig. Sie glauben, das funktioniert nicht? Es funktioniert genauso wenig wie im Falle Ihrer eigenen Werke.
Damit ein Mindestmaß an Objektivität gewährleistet ist, sollte stets ein unabhängiger Dritter in eine Copyright-Registrierung involviert sein. Drum gibt es zahllose private "Registrierungsdienste", die als Firma oder als Privatperson kostenpflichtig eben diese Dienste anbieten.
Bei den privaten "Registrierungsdiensten" ist jedoch zu beachten, dass Firmen pleite gehen können und/oder abgemeldet werden. Der unabhängige Dritte, der im Ernstfall Ihre Priorität bezeugen soll, existiert dann nicht mehr.
Zudem unterliegt dieses selbsternannte "Register" keinerlei staatlicher Kontrolle. Die Privatperson kann das Register jederzeit modifizieren oder neu schreiben.
Um wirkliche und dauerhafte Beweiskraft zu gewährleisten, empfehlen Experten die Hinterlegung des Werkes bei einem Notar.
Der Notar verfasst eine notarielle Urkunde über die Hinterlegung Ihres Romans. Jede Urkunde des Notars wird Bestandteil der notariellen Urkundenrolle, welche wiederum bei Vollnotaren regelmäßigen Kontrollen durch Kammerinstanzen unterliegt.
Manipulationen sind für Notare kaum möglich. Zudem unterliegen Notare einem besonderen Berufskodex, der ihre besondere Verantwortung als beglaubigende Instanz im deutschen Rechtssystem berücksichtigt. Notare verfügen über eine ähnlich hohe juristische Qualifikation wie Richter, die ausgefertigten Urkunden sind daher auch rechtlich kompetent.
Wenn Sie über eine notarielle Priorität verfügen, hat Ihre Gegenseite genauso wenige Möglichkeiten, diese anzuzweifeln, wie bei einem notariell verfassten Testament oder einem notariell geschlossenen Grundstücksvertrag. Zudem können Urkunde deutscher Notare weltweit eingesetzt werden.
Wenn Sie es Ihr Copyright wirklich absichern möchten, ist die Hinterlegung Ihres Romans bei einem Notar eine empfehlenswerte Option.
Allerdings, die gängige Vorstellung von einer notariellen Hinterlegung umfasst wochenlange Terminierung, zeitraubende Sitzungen beim Notar und erhebliche Kosten. Glücklicherweisen ist diese Vorstellung nicht mehr länger korrekt.
Bereits seit 2006 gibt es einen Anbieter, die notarielle Hinterlegung für Sie maximal vereinfacht und auch noch die Kosten reduziert. Dieser Online-Service heißt PriorMart.com.
PriorMart ist ein Dienstleister, der zwischen Ihnen und dem Notar agiert und Ihnen dadurch Aufwand abnimmt. Sie laden Ihr Gesprächsprotokoll als Datei durch eine verschlüsselte Verbindung hoch - alles weitere erledigt PriorMart für Sie.
PriorMart
1. erstellt die Papierdokumente,
2. archiviert Ihre Datei in einem redundanten Archivierungszentrum
3. erstellt für Sie ein grafisches Schutzsiegel
4. führt in Ihrem Auftrag die notarielle Prioritätsverhandlung
beim Notar durch und
5. sendet Ihnen die schriftliche Priorität per Post.
Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Versand der Priorität (vorerst) zu verzichten, Sie können dieses Dokument nämlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt anfordern. Die Kosten sinken dann auf 29,90 EUR.
Doch es geht noch günstiger.
Sie wissen inzwischen, wie wichtig es ist, möglichst nahe am Schöpfungszeitpunkt ein Werk notariell zu hinterlegen. Ein Roman wird jedoch nicht an einem Wochenende geschrieben. Die Fertigstellung kann Jahre dauern. Ihr Copyright beginnt dann nicht erst mit der Fertigstellung des gesamten Romans. Bereits schützenswerte Teile unterliegen dem Urheberrecht. Die Sicherung sollte deshalb sehr viel früher erfolgen.
Auch können während der Schaffensphase Neuerscheinungen auf den Markt treten, von denen Sie gar nichts bemerken, die Sie hinterher aber wie einen Plagiator dastehen lassen. Wie sollen Sie beweisen, welchen Teil Sie wann fertiggestellt haben, wenn Sie mit der Hinterlegung bis zum Abschluß des Gesamtwerkes warten?
Um den Schöpfungsprozess Ihres Romans und auch frühzeitig fertiggestellter Romanteile wirklich zeitnah und frühzeitig notariell zu hinterlegen, sind regelmäßige Hinterlegungen erforderlich.
Wir empfehlen eine notarielle Hinterlegung pro Monat!
PriorMart bietet ein genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Produkt, das "Individual Paket". Für €24,58 pro Hinterlegung erhalten Sie innerhalb eines Jahres zwölf Hinterlegungen, die Sie zeitlich frei einteilen können. Pro Hinterlegung können Sie bis zu 100 MB hochladen. Sie können Romanideen, fertige Texte, überarbeitete Texte, Gedichte, Artikel usw. beliebig mischen und zu einer Hinterlegung zusammenfassen. Stets inklusive ist die Archivierung der hinterlegten Dateien.
So früh wie möglich Werke notariell zu hinterlegen ist mit dem PriorMart-Service kein theoretischer Wunschtraum mehr sondern eine machbare und für jeden erschwingliche Realität. Ihr Aufwand ist minimal.
Dan Brown, der bei seinem letzten Plagiatsprozess keine überzeugende Dokumentation seines Schöpfungsprozesses vorlegen konnte, hätte sich mit dem "Individual Paket" selbst einen großen Gefallen getan.
Wenn Sie das Individual Paket der PriorMart AG nutzen möchten, können Sie mit der Eingabe des Gutschein-Codes 'NOTHINT-ROM-09' die erste Hinterlegung kostenfrei erhalten. Sie bekommen automatisch eine Gutschrift über €25,00.