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Immer länger wird die Liste der Musiker unter Plagiatsverdacht. Hat Dieter Bohlen angeblich einen Song abgekupfert, ist dies kaum noch eine Meldung wert. Wird Klage gegen Coldplay eingereicht, beschäftigt dies jedoch die Medien weltweit.
Die Urteile in diesen Urheberrechtskonflikten sind oft wenig zufriedenstellen, wenn es denn überhaupt Urteile gibt. Die außergerichtlicherEinigung scheint nach wie vor die häufigste Schlußart derartiger Konflikte zu sein.
So ist es schwer, als Nichtbeteiligter einzuschätzen, ob es sich um angebliche oder "echte" Plagiatsfälle handelt. Für Erfolgsmusiker ist das nicht schön, bleibt doch stets ein Restverdacht kleben und sehr kostenintensiv sind derartige Prozesse einschließlich der außergerichtlichen Einigung ebenfalls. Für die Kläger, oft weniger erfolgreiche Musiker, steht ebenfalls viel auf dem Spiel. Nicht zuletzt stellt das erhebliche Kostenrisiko einer Copyrightklage für viele Songwriter eine erhebliche Hürde dar.
Wie kann man sich vor Plagiatsfällen und Plagiatsklagen schützen? Grundsätzlich kann man sich davor gar nicht schützen, denn jedes veröffentlichte Werk kann auch mißbraucht bzw. plagiiert werden.
Man kann jedoch für den Ernstfall vorsorgen. Mit entsprechender Vorbereitung können Plagiatsvorwürfe schnell und effizient entschärft werden. Erfolgreiche Musiker bleiben von der Rufschädigung verschont und können sich die Kosten der Rechtsverteidigung sparen. Plagiierte Musiker dagegen können ihren Vorwurf durch Beweise untermauern, die die Erfolgschancen erhöhen. Auch diese Vorsorge verbessert die Situation.
Die möglichen Vorsorgemaßnahmen beziehen sich in der Regel auf den rechtssicheren Nachweis des Schöpfungszeitpunktes eines exakt definierten Werkes. Das Urheberrecht (und ebenso das Copyright in den USA) bedarf keiner Registrierung. Es entsteht automatisch durch die Schöpfung eines Werkes, unabhängig davon, ob es veröffentlicht oder anderweitig verteilt wurde.
Das ist praktisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Urheberschaft von einem Dritten in Frage gestellt wird. Dann ist es erforderlich, Beweise vorzulegen. In der Praxis beschränkt sich der Beweis auf den Nachweis des frühestmöglichen Schöpfungszeitpunktes. Wer ein Werk früher geschaffen hat, kann kein Plagiator sein und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit statt dessen der Urheber. Fehlen diese Beweise, steht Wort gegen Wort und finanzielle Einbußen drohen.
In der Literatur werden verschiedene Methoden zum Nachweis des Schöpfungszeitpunktes vorgeschlagen. Unter Musikern sehr verbreitet ist das "Einschreiben an sich selbst". Leider kann man mit einem solchen Einschreiben zwar den Versandzeitpunkt des Umschlags exakt beweisen, über den Inhalt des Umschlags sagt das gar nichts aus.
Ein Freund hat sich vor 5 Jahren einige Einschreiben unverschlossen an sich selbst geschickt. Bei Bedarf kann er damit den Schöpfungszeitpunkt jedes beliebigen zukünftigen Werkes nachweisen - angeblich, praktisch würde das natürlich nicht anerkannt werden.
Besser ist die Einschaltung eines objektiven Dritten. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf bieten diverse private "Registrierungsstellen" für Urheberwerke Werkshinterlegungen zum späteren Nachweis des Hinterlegungszeitpunktes an.
Dies ist jedoch ebenfalls mit Risiken verbunden. Privatunternehmen können insolvent und abgemeldet werden, die juristische Person, auf deren Aussage sich Ihr Urhebernachweis stützt, existiert dann im Ernstfall nicht mehr. Weiterhin unterliegen private "Registrierungsstellen" keinerlei staatlicher Kontrolle. Der geführte zeitliche Nachweis kann jederzeit modifiziert oder neu erstellt werden, ohne dass dies von außen erkennbar wäre. Diese Manipulationsmöglichkeiten schwächen die Aussagekraft.
Experten empfehlen die Hinterlegung des Werkes bei einem Notar. Dieser erstellt eine Urkunde über die Hinterlegung des Werkes und trägt diese in seiner Urkundenrolle ein. Notare unterliegen staatlicher Kontrolle und genießen hohes Ansehen - ein notarieller Prioritätsnachweis ist daher für Musiker ein starkes Beweismittel für den Schöpofungszeitpounkt des Werkes.
Um notarielle Hinterlegungen jedem Musiker zu ermöglichen, bietet die PriorMart AG einen notariellen Hinterlegungsservice online an. Als Dienstleister zwischen dem Urheber und dem Notar übernimmt PriorMart sämtliche zeitintensiven und aufwändigen Vorbereitungsmaßnahmen und führt schlußendlich sogar die eigentliche notarielle Prioritätsverhandlung beim Notar im Auftrag des Urhebers durch.
Der Songwriter lädt seine Songs einfach per Datei hoch, um alles weitere kümmert sich PriorMart. Die Kosten sind erschwinglich, die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und natürlich bleiben notariell hinterlegte Werke zuverlässig vor den Augen Dritter geschützt. Die notarielle Beglaubigung erhalten Sie nach der Hinterlegung per Post.